DirNews
So arbeiten wir

Gesundheit und Pflege

Pflegereform 2027: Das 131-Euro-Streichkonzert und der Run auf Pflegegrad 2

Im neuen Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 komplett streichen. Warum der Sparplan für knapp eine Million Betroffene 1.572 Euro Verlust bedeutet, wie er Familien überlastet und weshalb Ökonomen vor einem teuren Bumerang für die Pflegekassen warnen.

dirnews Redaktion16 Min. Lesezeit6 Perspektiven

Datenstand: 22. September 2026

Illustration einer häuslichen Pflegesituation mit Seniorin, Angehörigem und Pflegekraft vor symbolischen Elementen aus Waage, Stundenglas und Münzen in Siebdruck-Textur

Eine Illustration zur Pflegereform 2027, dem Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 und den Belastungen im Pflegealltag. So arbeiten wir

Was ist passiert?

Stand: 22. September 2026

Mit dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027) plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen drastischen Einschnitt in die soziale Pflegearchitektur: Zum 1. Januar 2027 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro nach Paragraf 45b SGB XI für Versicherte mit Pflegegrad 1 vollständig und ersatzlos gestrichen werden. Für rund 950.000 Betroffene in Deutschland bedeutet dies einen Verlust von 1.572 Euro jährlich für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder Tagesbetreuung. Das Ministerium kalkuliert mit Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, um das drohende Defizit der Sozialen Pflegeversicherung von 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 einzudämmen. Während Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 künftig von einem auf 175 Euro aufgestockten Sozialraumbudget profitieren, gehen Menschen im Pflegegrad 1 völlig leer aus. Der Entwurf sieht weder Bestandsschutz noch Übergangsfristen für bestehende Fälle vor. Sozialverbände, Gutachter und Ökonomen warnen vor verheerenden Fehlanreizen: Weil Pflegegrad 1 damit fast alle monetären Hilfen verliert, wird ein massiver Run auf Pflegegrad 2 erwartet. Rutschen nur 20 bis 30 Prozent der Betroffenen in den höheren Grad, droht sich der Spareffekt durch Pflegegeld und Sachleistungen in Milliardenausgaben für die Pflegekassen zu verkehren.

Der finanzielle Druck auf die gesetzliche Pflegeversicherung hat im Spätsommer 2026 einen historischen Kulminationspunkt erreicht. Durch die demografische Alterung, stark gestiegene Tariflöhne in der Altenpflege nach Paragraf 72 SGB XI und den Auslauf pandemiebedingter Sonderzuschüsse steuert die Soziale Pflegeversicherung (SPV) im Wirtschaftsjahr 2027 auf ein ungedecktes Rekorddefizit von rund 7,5 Milliarden Euro zu. Um eine weitere Anhebung der Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzuwenden, legt das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027) einen radikalen Konsolidierungsplan vor. Kernstück ist die vollständige Streichung des Entlastungsbetrags von 131 Euro monatlich nach Paragraf 45b SGB XI für Menschen mit Pflegegrad 1, womit der Bund pro Jahr rund 1,5 Milliarden Euro einsparen will.

Betroffen sind nach den jüngsten Daten der amtlichen Pflegestatistik rund 950.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattung, die Versicherte für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen: von professionellen Haushalts- und Reinigungshilfen über ehrenamtliche Einkaufshilfen und Arztbegleitungen bis hin zu Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger bei beginnender Demenz. Da Personen mit Pflegegrad 1 weder Anspruch auf Pflegegeld (332 Euro ab Grad 2) noch auf reguläre Pflegesachleistungen (761 Euro ab Grad 2) haben, stellte der Entlastungsbetrag das einzige spürbare Leistungssegment dar, das ihnen im häuslichen Umfeld zustand. Mit der ersatzlosen Streichung verlieren diese Haushalte 1.572 Euro pro Jahr an Kaufkraft für externe Hilfsangebote.

Die Reform spaltet die Versichertengemeinschaft in zwei Klassen. Während der Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 zu einem sogenannten Sozialraumbudget von 175 Euro pro Monat weiterentwickelt und mit ungenutzten Sachleistungsansprüchen flexibilisiert wird, entfällt für Pflegegrad 1 jegliche finanzielle Basis. Besonders brisant: Der Referentenentwurf enthält keinerlei Vertrauensschutz. Es gibt weder einen Bestandsschutz für die fast eine Million bereits anerkannten Personen noch gestaffelte Übergangsregelungen. Zum Stichtag am 1. Januar 2027 verfallen sämtliche Ansprüche schlagartig. Sozialverbände wie der VdK und der SoVD kündigen bereits Verfassungsklagen an, während die Medizinischen Dienste vor einer organisatorischen Überlastung durch hunderttausende Höherstufungsanträge warnen.

Was daran für dich zählt

Die geplante Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 offenbart die strukturelle Krise des deutschen Sozialstaats. Um kurzfristig Löcher in der Kassenbilanz zu stopfen, zerstört der Gesetzgeber ein bewährtes Präventionsinstrument, das Senioren das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden sichert. Die Leidtragenden sind vor allem pflegende Angehörige, zumeist berufstätige Frauen, die nun noch mehr unbezahlte Pflegearbeit schultern müssen. Ökonomisch droht die Reform als Bumerang zu enden: Schlägt die Entlastung fehl, schreitet die Hilfsbedürftigkeit schneller voran, was Heimeinzüge beschleunigt und die Kassen um ein Vielfaches teurer zu stehen kommt.

  • Rund 950.000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 verlieren ab dem 1. Januar 2027 monatlich 131 Euro und damit 1.572 Euro jährlich an zweckgebundenen Mitteln für Alltags- und Haushaltshilfen.
  • Rund 70 Prozent der Hauptpflegepersonen in Deutschland sind Frauen; der Wegfall von Entlastungsdiensten erzwingt zusätzliche unbezahlte Betreuungsstunden oder die Reduzierung der eigenen Erwerbsarbeit.
  • Ein Übertritt von nur 25 Prozent der Betroffenen in Pflegegrad 2 verursacht durch Pflegegeld (332 Euro), Sachleistung (761 Euro) und Verhinderungspflege jährliche Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Euro und neutralisiert das Sparziel vollständig.

Die Blickwinkel

Pflegende Angehörige und Tochter

Lebenslage

Zusammengesetztes Szenario

Dieses typisierte Szenario basiert auf Fallberichten und Erhebungen von Pflegestützpunkten sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Es spiegelt die Doppelbelastung berufstätiger Angehöriger wider.

Worauf dieser Blick achtet:

  • Verlust der zuverlässigen Alltagsbegleitung für die an Demenz im Frühstadium erkrankte Mutter
  • Erhöhte Gefahr der eigenen physischen und psychischen Erschöpfung durch fehlende Entlastungsfenster
  • Notwendigkeit, die wöchentliche Arbeitszeit im Beruf erneut zu reduzieren

Für Angehörige bedeutet der Entlastungsbetrag von 131 Euro die Rettungsleine im Alltag. Wenn eine anerkannte Nachbarschaftshelferin oder Alltagsbegleiterin für zwei bis drei Stunden in der Woche vorbeikommt, ermöglicht das den pflegenden Töchtern oder Söhnen, eigene Arzttermine wahrzunehmen, Einkäufe ohne Hetze zu erledigen oder einfach einmal durchzuatmen. Fällt dieser Betrag weg, können sich viele Rentnerhaushalte die 35 bis 40 Euro Stundensatz eines zertifizierten Dienstes nicht mehr leisten. Die Konsequenz ist unausweichlich: Die Angehörigen müssen die Lücke selbst füllen. Viele Frauen stehen ohnehin im Spagat zwischen Teilzeitjob, Kindern und alternden Eltern. Wenn nun auch noch die kleinste professionelle Entlastung weggekürzt wird, bleibt oft nur der Rückzug aus dem Erwerbsleben oder der totale Burnout. Die Politik spart hier auf dem Rücken derer, die das Pflegesystem im Stillen tragen.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Die Bedeutung niedrigschwelliger Entlastungsleistungen für das selbstbestimmte Wohnen im Alter; Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Demenz im Frühstadium: Warum kleine Hilfen große Heimkosten verhindern

Typisiertes Haushaltsmodell für pflegende Angehörige mit Berufstätigkeit.

Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes

Berufliche Perspektive

Zusammengesetztes Szenario

Dieses redaktionelle Branchenszenario fasst Stellungnahmen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des Deutschen Pflegerats (DPR) zusammen.

Worauf dieser Blick achtet:

  • Kündigungswelle bei bestehenden Betreuungsverträgen und Alltagsassistenz-Touren
  • Verlust wichtiger Frühwarnstrukturen im häuslichen Umfeld der Klienten
  • Wirtschaftliche Destabilisierung spezialisierter Betreuungs- und Entlastungsdienste

Ambulante Dienste und Betreuungsagenturen haben in den vergangenen Jahren enorme Kapazitäten aufgebaut, um den Anforderungen nach Paragraf 45a und 45b SGB XI gerecht zu werden. Speziell geschulte Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter entlasten Familien und halten den Kontakt zu alleinlebenden Senioren. Wenn zum Januar 2027 die Kostenerstattung für Pflegegrad 1 ersatzlos entfällt, rechnen wir mit Kündigungsquoten von 70 bis 80 Prozent bei diesen Kunden. Kaum jemand kann 131 Euro netto aus einer kleinen Rente privat zuschießen. Für uns bedeutet das: Alltagsbegleiter müssen entlassen werden, Touren werden unrentabel. Doch das Schlimmste ist der Verlust des präventiven Blicks: Wenn unsere Kräfte einmal wöchentlich in der Wohnung sind, bemerken sie frühzeitig, wenn Medikamente nicht genommen werden, eine Mangelernährung einsetzt oder Sturzgefahren zunehmen. Ohne diesen Kontakt verwahrlosen Menschen im Verborgenen, bis der Notarzt kommen muss.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; Deutscher Pflegerat (DPR), Prävention statt Leistungskürzung: Warum Pflegegrad 1 das Fundament der ambulanten Versorgung bildet; Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Ambulante Dienste vor der Zerreißprobe: Konsequenzen des Entlastungsbetrag-Wegfalls für die Trägerlandschaft

Branchenperspektive ambulanter Träger und privater Pflegedienste.

Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes

Berufliche Perspektive

Zusammengesetztes Szenario

Szenario basierend auf Auswertungen des Medizinischen Dienstes Bund zu Begutachtungsrichtlinien und Verfahrensabläufen nach Paragraf 14 SGB XI.

Worauf dieser Blick achtet:

  • Drohende Antragsflut auf Höherstufung in Pflegegrad 2 zur Vermeidung des Null-Leistungs-Status
  • Gefahr von Begutachtungsstaus und massiver Verlängerung der gesetzlichen Bearbeitungsfristen
  • Zunahme strittiger Widerspruchsverfahren und gerichtlicher Auseinandersetzungen

Das Begutachtungsinstrument nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff misst Selbstständigkeit in sechs Modulen. Pflegegrad 1 setzt 12,5 bis unter 27 Punkte voraus; ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2. Bislang haben viele Familien eine Einstufung in Pflegegrad 1 akzeptiert, weil der Entlastungsbetrag von 131 Euro für die anfallenden Hilfen ausreichte. Wenn Pflegegrad 1 künftig faktisch wertlos wird, werden Versicherte und ihre Ärzte um jeden einzelnen Begutachtungspunkt kämpfen. Eine Nuance bei der Mobilität, eine zusätzliche Angabe bei der Haushaltsführung oder bei kognitiven Einschränkungen kann den Ausschlag geben, die 27-Punkte-Hürde zu überschreiten. Die Medizinischen Dienste stehen vor einer administrativen Lawine: Höherstufungsanträge, Wiederholungsbegutachtungen und tausende Widersprüche werden die Teams über Monate lahmlegen. Die Prüffrist von 25 Arbeitstagen wird bundesweit kollabieren.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; Medizinischer Dienst Bund (MD Bund), Jahresbericht Pflegebegutachtung 2025: Einstufungspraxis nach dem neuen Begutachtungsinstrument

Verwaltungsszenario auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des MD Bund.

Gesundheitsökonom und Versorgungsforscher

Fachliche Perspektive

Redaktionelle Einordnung

Fachliche Analyse auf Basis von Daten des IGES Instituts und versicherungsmathematischen Modellen der Pflegekassenfinanzierung.

Worauf dieser Blick achtet:

  • Klassische Fehlallokation durch kurzfristige Kassenkonsolidierung zu Lasten langfristiger Kosten
  • Der Run auf Pflegegrad 2 verkehrt die angestrebte Ersparnis in neue Milliardendefizite
  • Fehlen einer nachhaltigen Strukturreform der Pflegeversicherung unter Einbezug von Steuermitteln

Aus mikroökonomischer Sicht ist die geplante Streichung ein Paradebeispiel für dysfunktionale Anreizsetzung. Wenn der Gesetzgeber zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 eine steile Leistungsklippe errichtet, reagieren rationale Akteure mit Verhaltensanpassung. Bei Pflegegrad 1 fließen null Euro Sach- und Geldleistung; bei Pflegegrad 2 fließen monatlich mindestens 332 Euro Pflegegeld oder 761 Euro Pflegesachleistung sowie 175 Euro Sozialraumbudget. Selbst wenn nur 25 Prozent der heutigen 950.000 Anspruchsberechtigten des Grads 1 erfolgreich eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 durchsetzen, entstehen den Pflegekassen jährliche Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Euro. Das Sparziel des Ministeriums löst sich in Luft auf. Stattdessen wird die Schwelle zur Institutionalisierung gesenkt: Fehlt die frühe Niedrigschwelligkeit, schreitet die Gebrechlichkeit schneller voran. Die Folge sind frühere Heimeinzüge, die die Kassen über die vollstationären Leistungszuschüsse nach Paragraf 43c SGB XI massiv belasten.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; GKV-Spitzenverband, Finanzbericht der Sozialen Pflegeversicherung für das Geschäftsjahr 2026 und Mittelfristprognose 2027 bis 2030; IGES Institut Berlin, Ökonomische Wirkungen von Leistungsanpassungen in der Pflegeversicherung: Fehlanreize und Folgekosten im System

Ökonometrische Modellrechnung mit Sensitivitätsanalysen zum Höherstufungsverhalten.

Beraterin im kommunalen Pflegestützpunkt

Lebenslage

Zusammengesetztes Szenario

Zusammengestellt auf Basis von Berichten kommunaler Seniorenberatungsstellen und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Worauf dieser Blick achtet:

  • Verschiebung der finanziellen Lasten auf die kommunale Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • Überforderung einsamer Senioren bei behördlichen Anträgen und Widersprüchen
  • Zusammenbruch ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfen durch wegfallende Aufwandsentschädigungen

In den Beratungsstellen erleben wir täglich Menschen, die mit der Organisation des Alters überfordert sind. Pflegegrad 1 ist das Einfallstor in das Hilfesystem. Der Entlastungsbetrag war oft der Schlüssel, um Vertrauen aufzubauen: Eine ältere Dame lässt sich ungern von Fremden im Bad waschen, aber sie akzeptiert dankbar jemanden, der ihr beim Putzen der Fenster oder beim wöchentlichen Einkauf zur Hand geht. Über diese Hilfe zur Selbsthilfe konnten wir Heimeinzüge oft um zwei bis drei Jahre hinauszögern. Wenn diese Leistung wegfällt, schlagen die Probleme unmittelbar bei den Kommunen auf. Wer die Hilfe dringend benötigt, aber von einer kleinen Grundsicherungsrente lebt, wird beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Sozialgesetzbuch beantragen. Der Bund spart scheinbar in der Pflegeversicherung, während die Landkreise und kreisfreien Städte die Rechnungen über die Sozialhilfe bezahlen müssen.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; BIVA-Pflegeschutzbund e.V., Verzögerung des Heimeintritts durch häusliche Unterstützungsstrukturen: Eine Längsschnittanalyse; Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Kostenverschiebungen auf die kommunale Ebene: Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Zeichen der Bundesreformen

Kommunales Praxisszenario aus der seniorenbezogenen Sozialarbeit.

Sozialrechtler und Vertreter des Sozialverbands VdK

Fachliche Perspektive

Redaktionelle Einordnung

Verbandsjuristische Analyse unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Worauf dieser Blick achtet:

  • Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch fehlende Übergangsfristen
  • Verletzung des Gebots der Nicht-Diskriminierung nach der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Vorbereitung von Musterklagen vor den Sozialgerichten bis zum Bundesverfassungsgericht

Der Entwurf des PNOG 2027 lässt jede sozialrechtliche Sensibilität vermissen. Fast eine Million Menschen haben nach einem aufwendigen, rechtsstaatlichen Begutachtungsverfahren einen Bescheid ihrer Pflegekasse erhalten, der ihnen das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und den Anspruch auf Entlastungsleistungen attestiert. Diesen Menschen nun ohne jede Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz von heute auf morgen den Geldhahn zuzudrehen, greift tief in geschützte Rechtspositionen ein. Nach Artikel 14 und Artikel 2 des Grundgesetzes haben Versicherte ein Recht auf Vertrauensschutz, wenn sie über Jahre hinweg Beiträge zur Pflegeversicherung entrichtet haben. Wir werden betroffene Verbandsmitglieder dabei unterstützen, Widerspruch einzulegen und Musterklagen einzureichen. Die Streichung steht zudem im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland dazu verpflichtet, die selbstbestimmte Teilhabe im gewohnten Wohnumfeld mit allen geeigneten Mitteln zu fördern.

Quellen: Thalpos Magazin, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG 2027): Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich gestrichen; Sozialverband VdK Deutschland e.V., Stellungnahme des VdK zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes 2027: Stoppt das Streichkonzert bei Pflegegrad 1; Sozialverband Deutschland (SoVD), Positionspapier zur Zukunft der häuslichen Pflege: Vertrauensschutz für Pflegegrad 1 zwingend erforderlich

Verfassungs- und sozialrechtliche Verbandsposition.

Wo die Linien verlaufen

Worüber Einigkeit besteht

  • Die Soziale Pflegeversicherung befindet sich in einer dramatischen Finanzkrise und steuert 2027 ohne Gegenmaßnahmen auf ein Defizit von mindestens 7,5 Milliarden Euro zu.
  • Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro nach Paragraf 45b SGB XI war für rund 950.000 Menschen mit Pflegegrad 1 bislang die einzige monetäre Unterstützung im häuslichen Umfeld.
  • Die geplante Streichung ohne Bestandsschutz erzeugt einen unmittelbaren Anreiz für Betroffene und deren Angehörige, eine Höherstufung in Pflegegrad 2 zu beantragen.

Wo der Konflikt liegt

  • Das Bundesgesundheitsministerium verteidigt den Schritt als notwendige Priorisierung begrenzter Kassenmittel auf schwerere Pflegebedürftigkeiten, während Sozial- und Wohlfahrtsverbände von einem unsozialen Kahlschlag sprechen.
  • Ökonomen und Pflegeanbieter halten das Sparziel von 1,5 Milliarden Euro für eine rechnerische Illusion, da Begutachtungsmehraufwand und Übertritte in Pflegegrad 2 die Ersparnis aufzehren.
  • Befürworter sehen in der Bündelung zu einem Sozialraumbudget für Grade 2 bis 5 eine überfällige Entbürokratisierung, während Kritiker die völlige Ausgrenzung von Pflegegrad 1 als verfassungswidrig und diskriminierend rügen.

Was noch offen ist

  • Ob der Bundestag im anstehenden parlamentarischen Verfahren einen Bestandsschutz für bestehende Pflegegrad-1-Einstufungen oder Übergangsfristen durchsetzen wird.
  • In welchem Umfang der Medizinische Dienst dem erwarteten Ansturm von hunderttausenden Höherstufungs- und Widerspruchsverfahren personell standhalten kann.
  • Wie stark die Sozialausgaben der Kommunen über die Hilfe zur Pflege nach SGB XII ansteigen werden, wenn einkommensschwache Senioren private Zuzahlungen nicht leisten können.

Quellen

Hintergrundanalyse von Thalpos zur Pflegereform 2027 und dem Wegfall des Entlastungsbetrags

Veröffentlicht: 22. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Sekundärberichterstattung und juristisch-ökonomische Analyse zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Konsolidierung der sozialen Pflegeversicherung (PNOG 2027)“

Veröffentlicht: 20. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Ministerieller Referentenentwurf vor Ressortabstimmung und Kabinettsbeschluss.

Statistisches Bundesamt (Destatis): „Pflegestatistik 2025: Pflegebedürftige nach Pflegegraden, Versorgungsformen und Bundesländern“

Veröffentlicht: 15. März 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Amtliche Vollerhebung der Leistungsbezieher zum Stichtag.

GKV-Spitzenverband: „Finanzbericht der Sozialen Pflegeversicherung für das Geschäftsjahr 2026 und Mittelfristprognose 2027 bis 2030“

Veröffentlicht: 30. August 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Aktuarielle Kassenprognose unter Annahme konstanter Beitragssätze.

Medizinischer Dienst Bund (MD Bund): „Jahresbericht Pflegebegutachtung 2025: Einstufungspraxis nach dem neuen Begutachtungsinstrument“

Veröffentlicht: 12. Mai 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Empirische Auswertung aller Erst- und Höherstufungsbegutachtungen bundesweit.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.: „Stellungnahme des VdK zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes 2027: Stoppt das Streichkonzert bei Pflegegrad 1“

Veröffentlicht: 21. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Sozialpolitische und verfassungsrechtliche Verbandsbewertung.

Sozialverband Deutschland (SoVD): „Positionspapier zur Zukunft der häuslichen Pflege: Vertrauensschutz für Pflegegrad 1 zwingend erforderlich“

Veröffentlicht: 21. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Sozialpolitische Fachanalyse.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO): „Die Bedeutung niedrigschwelliger Entlastungsleistungen für das selbstbestimmte Wohnen im Alter“

Veröffentlicht: 18. Juni 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Qualitative und quantitative Befragung von 2.400 pflegenden Angehörigen.

IGES Institut Berlin: „Ökonomische Wirkungen von Leistungsanpassungen in der Pflegeversicherung: Fehlanreize und Folgekosten im System“

Veröffentlicht: 15. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Gesundheitsökonomisches Mikrosimulationsmodell.

Deutscher Pflegerat (DPR): „Prävention statt Leistungskürzung: Warum Pflegegrad 1 das Fundament der ambulanten Versorgung bildet“

Veröffentlicht: 21. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Stellungnahme der pflegeberuflichen Fachgesellschaften.

BIVA-Pflegeschutzbund e.V.: „Verzögerung des Heimeintritts durch häusliche Unterstützungsstrukturen: Eine Längsschnittanalyse“

Veröffentlicht: 20. April 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Epidemiologische Kohortenstudie.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.: „Demenz im Frühstadium: Warum kleine Hilfen große Heimkosten verhindern“

Veröffentlicht: 30. Mai 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Klinische und sozialmedizinische Begleitforschung.

Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): „Kostenverschiebungen auf die kommunale Ebene: Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Zeichen der Bundesreformen“

Veröffentlicht: 22. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Kommunalfinanzbericht zu den Sozialhilfekosten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): „Ambulante Dienste vor der Zerreißprobe: Konsequenzen des Entlastungsbetrag-Wegfalls für die Trägerlandschaft“

Veröffentlicht: 21. September 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Verbandsumfrage unter 4.000 ambulanten Pflegediensten in Deutschland.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Wien): „Evaluierung des Bundespflegegeldgesetzes: Einstiegsstufen und deren präventive Wirkung auf die Verweildauer zu Hause“

Veröffentlicht: 10. November 2025 · Abgerufen: 22. September 2026

Vergleichende Systemevaluierung im österreichischen Bundesgebiet.

Sundhedsministeriet Kopenhagen / VIVE: „Re-ablement in Danish Municipalities: Long-term Outcomes of Preventive Home Visits and Everyday Rehabilitation“

Veröffentlicht: 14. August 2025 · Abgerufen: 22. September 2026

Internationale Vergleichsstudie zur kommunalen Altenhilfe in Skandinavien.

Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport (Den Haag): „Wet maatschappelijke ondersteuning (Wmo 2015): Kommunale Grundversorgung und Nachbarschaftshilfe im Praxistest“

Veröffentlicht: 18. Februar 2026 · Abgerufen: 22. September 2026

Niederländischer Regierungsbericht zur Dezentralisierung der Pflegehilfe.

Korrektur melden

Weiterlesen

Wirtschaft und Finanzen

Tankrabatt und Preisdeckel: Wer zahlt, wer profitiert und was ankommt

Mit einer Steuersenkung um 17 Cent und einem Höchstpreis will die Bundesregierung den Preisschock an den Zapfsäulen dämpfen. Warum Ökonomen vor einer Milliardensubvention für Gutverdiener warnen und wie Nachbarländer den Markt regulieren.

dirnews Redaktion16 Min. Lesezeit6 Perspektiven

Bildung und Gesellschaft

PISA-Tiefstand: Wo das Schulsystem an seine Grenzen stößt

Ein Drittel der Jugendlichen verfehlt Mindeststandards im Lesen und Rechnen, der Schulerfolg bleibt an die Herkunft gekoppelt. Warum zwischen 20-Milliarden-Förderprogrammen, föderaler Kulturhoheit und Lehrkräftemangel grundlegende Reformen versanden.

dirnews Redaktion12 Min. Lesezeit6 Perspektiven

Pflegereform 2027: Das 131-Euro-Streichkonzert und der Run auf Pflegegrad 2